Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bleibt erbrechtlich weitgehend ungeschützt – und steuerlich besonders benachteiligt. Ohne Ehegattenstatus bestehen weder gesetzliches Erbrecht noch nennenswerte Freibeträge: Der überlebende Partner fällt in Steuerklasse III, mit nur 20.000 € Freibetrag und Steuersätzen ab 30 %. Gerade bei Immobilienvermögen führt das regelmäßig zu erheblichen Belastungen.
Der folgende Webinarausschnitt zeigt kompakt, welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Fallstricke in nichtehelichen Partnerschaften bestehen und warum eine bewusste Gestaltung hier unverzichtbar ist.