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Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Not

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an?

Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen: Er zeigt u.a., wie Nießbrauch & Co. Versorgung sichern und steuerlich wirken, welche Folgen sie für die Pflichtteilsergänzung haben können und warum gerade die Verteilung von Kosten und Lasten in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Warum spielen Nießbrauchs- und Wohnungsrechte in der vorweggenommenen Erbfolge eine so zentrale Rolle – und wo sehen Sie die größten Gestaltungschancen für Notare/Anwälte?

Krauß: Fast immer möchte der Übergeber die Nutzungen (Eigennutzung/Vermietungseinnahmen/Ausschüttungen) des übertragenen Objektes (Immobilie, Gesellschaftsanteile, Wertpapiere) weiter in Anspruch nehmen. Damit sichert er seine Versorgung, mittelbar auch die Kontrolle über das Objekt, und reduziert zugleich den schenkungssteuerlichen Wert der Zuwendung. Das Erlöschen des Nießbrauchs bei seinem Tod führt im Regelfall zu einem steuerfreien Wertzuwachs beim Erwerber.

Welche strategischen Überlegungen sollten Notare/Anwälte im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzungsfrist unbedingt einbeziehen, wenn Nießbrauchsrechte vereinbart werden?

Krauß: Je nach dem Umfang des vorbehaltenen Nutzungsrechts kann dies dazu führen, dass die Pflichtteilsergänzungsfrist (§ 2325 BGB) nicht anläuft (allerdings i.d.R. eine Reduzierung des Pflichtteilswertes bewirkt wird!) Für die Freibetragsfristen beim Finanzamt und die Rückforderungsfrist bei späterer Verarmung sind Nutzungsvorbehalte jedoch unschädlich.

Welche typischen Fehler begegnen Ihnen in der Praxis bei der zivilrechtlichen Gestaltung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten?

Krauß: Es wird zu wenig darauf geachtet, eine klare Regelung zur Verteilung der Lasten, Kosten und Verantwortung für das Objekt zwischen Eigentümer und Nutzer zu treffen. Dies ist beim Wohnungsrecht besonders wichtig, da das Gesetz gar keine Regelung enthält, während beim Nießbrauch eine gesetzliche Auffangregelung vorhanden ist, die aber meistens zivil und steuerrechtlich nicht passt.

Welche steuerlichen Besonderheiten – etwa im Ertragsteuer- oder Schenkungsteuerrecht – werden in der Beratung häufig unterschätzt?

Krauß: Die Auswirkungen können im Ertrag- und Schenkungsteuerrecht ganz unterschiedlich sein. So ist beispielsweise die Ablösung des Nießbrauchs gegen Einmalzahlung (z.B. beim Verkauf des Objekts, wenn die Aufgabe des Nießbrauchs aus dem Kaufpreis anteilig vergütet wird) mittlerweile (anders als man bis 2025 annahm) einkommensteuerpflichtig geworden!

Sie halten zum Thema „Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht“ am 21. April 2026 ein Webinar. Was nehmen die Teilnehmer ganz konkret für die tägliche Beratungspraxis mit?

Krauß: Sie erhalten einen großen Baukasten an Textmodulen für die dem jeweiligen Sachverhalt angepasste Formulierung, sowohl für Privat- wie auch Betriebsvermögen.

Das Interview führte Julia Schmidt